Rehasport-Infos

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Die Qualität wird durch den betreuenden Arzt und den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Beide legen gemeinsam Art und Intensität des Rehasportes anhand Ihrer Verordnung fest.

Die Verordnung Muster 56 ist die Grundlage der Prüfung der Übernahme durch den Kostenträger und muss deshalb unbedingt enthalten:

  • Diagnose mit Spezifizierung/Funktionseinschränkung
  • Rehabilitationsziel
  • Dauer pro Verordnung und wöchentliche Häufigkeit
  • Angaben zur Durchführung des Rehasports

Der Rehasport fällt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation
nicht unter die Budgetierung.