IMPRESSUM / AGB
VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT DER SEITEN:
ellVida Fitnessstudio
Asmaron Gebreloel
Langrestraße 5
73479 Ellwangen
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Steuer-Nr.
50467/06222
Gestaltung/Programmierung:
armedia | büro für mediengestaltung
www.armedia.de
NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES ELLVIDA FITNESS- UND GESUNDHEITSSTUDIO
– Fitness- und Gesundheitsbereich –
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Mitgliedern und Gästen den Aufenthalt im ellVida so angenehm wie möglich zu machen. Sie sind Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich wohl fühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern.
1. Partner und Gegenstand von Nutzungsvereinbarungen
Partner für alle Nutzungsvereinbarungen in Bezug auf den Fitness- und Gesundheitsbereich des ellVida sind der – nachstehend „Fitnessclub“ genannt – vertreten durch die jeweils vertretungsberechtigten Mitarbeiter mit Vertretungsberechtigung einerseits und der Unterzeichner der jeweiligen Vereinbarung – nachstehend „Trainingsteilnehmer“ genannt – andererseits. Die jeweils geschlossene Vereinbarung berechtigt den Trainingsteilnehmer zur Nutzung der vereinbarten Leistungen innerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Diese oder von der generellen Regelung abweichende Öffnungszeiten – etwa an Feiertagen – sind durch Aushang bekannt gegeben.
2. Vereinbarungslaufzeit, Kündigungsregelung
Der Vereinbarungszeitraum bestimmt sich durch das in der Nutzungsvereinbarung ausgewiesene Startdatum sowie die dort genannte Laufzeit. Die Regellaufzeit beträgt 52 Wochen und verlängert sich um 26 Wochen, wenn nicht 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Auch die Kündigungsfrist ist in der Nutzungsvereinbarung geregelt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Vertragspartner durch persönliche Übergabe, per Post mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail.
3. Zahlung von Beiträgen und Teilnahmegebühren
Der Beitrag für Mitglieder im Fitness- und Gesundheitsbereich wird in Form von Wochenbeiträgen erhoben, die Abbuchung erfolgt für jeweils eine Kalenderwochen oder nach Vereinbarung. Der vergünstigte Ausbildungstarif wird nur gegen Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung gewährt und maximal bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres. Das Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Lastschriftrückläufer werden ohne Mitteilung an das Mitglied mit der nächsten Abbuchung – inklusive der Rücklastgebühren – erneut erhoben. Kommt auch diese Lastschrift zurück, erfolgt eine Zahlungsaufforderung an das betreffende Mitglied, bei der auch der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand in Höhe einer Pauschale von € 5,00 berechnet wird. Das Mitglied verpflichtet sich, für jederzeit ausreichende Deckung auf dem zur Beitragszahlung benannten Konto zu sorgen. Änderungen von Anschrift, E-Mail, Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als drei Beitragszahlungen sowie Verstreichung einer durch Zahlungserinnerung/Mahnung gesetzten Zahlungsfrist hat der Club das Recht, alle bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit noch zu zahlenden Beiträge sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Nutzt der Trainingsteilnehmer Kostenvergünstigungen über ein aufgeladenes Guthaben, so ist eine Barauszahlung nicht in Anspruch genommener Restwerte ausgeschlossen.
4. Ausfallzeiten
Dem Mitglied wird geraten, sich im Falle von gesundheitlichen Einschränkungen an einen der betreuenden Trainer zu wenden, um die Trainingsplanung ggf. auf die Situation abzustellen. Wird seitens des behandelnden Arztes eine Trainingspause von mehr als vier Wochen angeordnet oder empfohlen, so kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests für die Mitgliedsvereinbarung eine Ruhezeit vereinbart werden. Die jeweilige Vereinbarungslaufzeit verlängert sich exakt um die jeweilige Ruhezeit. Für den Fall einer Schwangerschaft gilt eine identische Vorgehensweise. Ärztliche Atteste sind innerhalb von 3 Tagen vorzulegen, Beitragserstattungen aufgrund von rückwirkenden Attesten sind grundsätzlich nicht möglich. Für den Fall einer durch Ausbildung oder Beruf bedingten Abwesenheit von mehr als einem Monat kann unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers ebenfalls eine Ruhezeit vereinbart werden, die sich an die jeweilige Vereinbarungslaufzeit anschließt. Der Fall eines Hauptwohnsitzwechsels mit mehr als 30 Entfernungskilometern zum Studio rechtfertigt eine Aufhebung der Vereinbarung zu dem auf das entsprechende Datum folgende Monatsende, eine entsprechende Ab- und Anmeldebescheinigung ist vorzulegen. Die Betreuungspauschale wird bei Stillegungen oder Ausfallzeiten grundsätzlich nicht berührt.
5. Pflichten der Trainingsteilnehmer/Mitglieder
Mit seiner Unterschrift auf der jeweiligen Vereinbarung verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied zur Einhaltung aller Regeln und organisatorischen Vorgaben seines Vereinbarungspartners, die zum Zweck eines reibungslosen Trainingsablaufs und konfliktfreien Miteinanders sowie einer einwandfreien Sicherheit und Hygiene ins Leben gerufen wurden. Gegenüber anderen Mitgliedern ist die gebotene Rücksicht einzuhalten, Geräte und sonstige Studioeinrichtungen pfleglich zu behandeln. Der Trainingsteilnehmer/das Mitglied verpflichtet sich, eventuell vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen im Beratungs- oder Anamnesegespräch zu nennen. Ebenso verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied – im eigenen Interesse – den Anweisungen und Empfehlungen der Trainer Folge zu leisten, um jeglichen gesundheitlichen Schädigungen vorzubeugen., Beratungs- und Betreuungstermine mit kompetenten Trainern können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten jederzeit mit den Trainern oder am CheckIn abgesprochen werden. Der Club bietet die Betreuungsleistungen an, es gehört jedoch in den Pflichtbereich des Mitglieds/Trainingsteilnehmers, diese Leistungen entsprechend abzurufen. Der Trainingsteilnehmer/das Mitglied verpflichtet sich, bei jedem Trainingsbesuch der Anlage ordnungsgemäß einzuchecken. Die Benutzung eines Handtuchs beim Training ist obligatorisch.
6. Beschwerden/Kommunikation
Gemäß dem aushängenden Leitbild versteht sich der Club als Qualitätsanbieter, entsprechend haben Clubführung und gesamtes Team immer den Anspruch einer optimalen Dienstleistung. Sollte sich für das Mitglied/dem Trainingsteilnehmer dennoch ein Anlass zur Beschwerde bieten, so bietet sich hierfür bevorzugt ein persönlicher Hinweis oder eine Zuschrift per E-Mail an.
7. Ausweisverlust
Im Falle eines Verlustes oder Defektes des Mitgliedsausweises wird seitens des Clubs gegen eine Gebühr von € 10,00 ein Ersatz ausgestellt.
8. Leistungsänderungen/-einschränkungen
Der Fitnessclub behält sich vor, das Angebot an Einrichtungen, Trainingsgeräten, Kursen, Programmen und Zeiten im Zeitablauf zu modifizieren. Weiterhin ist es möglich, dass ein angebotenes Programm oder ein Kurs wegen Erkrankung oder plötzlicher Verhinderung des Kursleiters nicht stattfinden kann oder ein Trainingsbereich oder einzelne Einrichtungen wegen Wartungs- und Reparaturarbeiten befristet nicht zur Verfügung stehen. Soweit dies in Art und Umfang den Kern der geschlossenen Vereinbarung nicht berührt, leiten sich aus den vorstehend geschilderten Sachverhalten keine Beitragsminderungs- oder Kündigungsgründe für den Trainingsteilnehmer/das Mitglied ab.
9. Haftung
Die Teilnahme an den Trainingsangeboten erfolgt grundsätzlich auf das eigene Risiko des Trainingsteilnehmers/Mitglieds. Gesundheitliche Risiken sind zuvor mit dem Arzt abzuklären. Der Fitnessclub oder seine Mitarbeiter haften nicht bei Sach- und Personenschäden, die sich der Trainingsteilnehmer/das Mitglied bei Training an den Geräten oder bei Teilnahme an einem der angebotenen Kurse zuzieht, soweit dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zur-Verfügung-Stellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Der Club ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
10. Bildrechte
Der Fitnessclub erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und zur Optimierung der Trainingsbedingungen dient. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzes werden eingehalten. Zu Zwecken der Mitglieder-Identifikation und –Betreuung ist das Anfertigen eines Digitalfotos für den Mitgliedsausweis/die Studiosoftware obligatorisch. Der Club veröffentlicht zu Zwecken der internen und externen Leistungsdarstellung Fotos aus dem Cluballtag. Sofern das Mitglied/der Trainingsteilnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht, geht die Clubführung von einer Nutzungsautorisierung aus. Mit Eintragung der E-Mail-Adresse auf dem Mitgliedsformular überträgt das Mitglied/der Trainingsteilnehmer dem Club das Recht, ihn auf diese Weise zu kontakten bzw. Informationen zu übersenden.
11. Schlussbestimmungen
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift auf der jeweiligen Vereinbarung, die vorstehenden Bedingungen sorgfältig gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. Die Partner vereinbaren, dass Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und auf die Einrede der mündlichen Vertragsänderung verzichtet wird. Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Nutzungsvereinbarung bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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12. Bildnachweise, Copyright
ellVida, pixabay